EU-Kommission will ermäßigte Ebook-Mehrwertsteuer ermöglichen
Quelle: Juncker will ermäßigten Steuersatz
Es handelt sich hierbei um einen konsequenten Schritt in die richtige Richtung. Es war auch nicht länger nachvollziehbar, warum ein elektronisches Buch nicht auch steuerrechtlich ein ganz normales Buch sein sollte. Junker bringt es bei einem Treffen mit dem Bund der deutschen Zeitungsverleger am 6. Mai in Brüssel auf den Punkt, wenn er sagt: „Das gebietet der gesunde Menschenverstand.“
Ohne jemanden auf dumme Gedanken bringen zu wollen, aber der Steuerwahnsinn in diesem Bereich hätte ja noch ganz andere Blüten treiben können. So hätte man z.B. auf ein edles Hardcover-Buch noch eine Luxussteuer drauflegen können. Schließlich handelt es sich hierbei ja im Vergleich zum Taschenbuch oder eBook um einen Luxusartikel. Gar nicht daran zu denken, was es in diesem Fall bedeuten könnte, hätte das Buch vielleicht noch einen Gold- oder Silberschnitt.
Also, hoffen wir, dass sich Jean-Claude Juncker in den Mühlen der EU durchsetzen kann. Und hoffen wir vor allem, dass die angekündigte Harmonisierung des Urheberrechts am Ende nicht eine Harmonisierung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ist.
Jean-Claude Junckers Rede kann auf der Website der Europäischen Kommission nachgehört werden.
Bild: Jean-Claude Juncker | Date: 06/05/2015 | Reference: P-028235/00-08